Insel Sassau, © Shutterstock

Landschaftsschutz am Walchensee

Lanschaftsschutzgebiete im Zwei-Seen-Land

Liebe Urlauber und Naherholer,

Das Walchenseegebiet  mit seinen Uferzonen ist in seiner Landschaft, Wasserqualität, Flora und Fauna einzigartig und als Landschaftsschutzgebiet geschützt.

Dem Schutz der Landschaft obliegen Verordnungen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten sollen, insbesondere:
Den Wasser- und Nährstoffhaushalt des Sees als Lebensraum für Tier- und Pflanzengesellschaften, die auf nährstoffarme Stillgewässer angewiesen sind. Die Vegetation der Uferzonen und des Bergwaldes, die Gewässergüte.

Weiterhin soll die Vielfalt und Eigenart des Landschaftbildes bewahrt werden, vor allem die in den See ragende Halbinsel Zwergern sowie die von den Bergrücken bis an das Wasser heranreichenden Waldungen und  die natürlichen Uferzonen am Westufer zwischen Urfeld und Walchensee

Zweck des Landschaftsschutzgebietes ist weiterhin, die Bedeutung des Sees samt seiner Umgebung für den Naturgenuss zu bewahren und die Freizeit- und Erholungsaktivitäten zu lenken und zu ordnen. Damit diese außergewöhnliche  Landschaft auch für die nächsten Generationen erhalten bleibt, wurden  Landschafts-, Wasserrechtsverordnungen und- verbote bestimmt.

Wir bitten Sie deshalb:

  • Beachten Sie das Halte- und Parkverbot entlang der B11 zwischen Urfeld und Walchensee und entlang des Südufers. Alle Rettungswege müssen frei bleiben.
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen.
  • Campen und übernachten Sie nicht im Freien.
  • Nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause.
  • Entfachen Sie keine offenen Flammen und grillen Sie nicht.
  • Lassen Sie Ihren Hund nicht im See schwimmen
  • Die Straße entlang des Südufers ist mautpflichtig. Dort ist das Parken nur auf ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.
  • Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt am ganzen See ein Nachtparkverbot.
  • Betreten Sie das Westufer zwischen Urfeld und Walchensee nicht außerhalb der ausgewiesenen Zugänge.
  • Lagern Sie Ihr Boot außerhalb von Bootsliegeplätzen  nicht länger als einen Tag.
  • Für die Sicherheit der Badegäste ist jeweils vom 15.3. bis 15.9. in den Buchten bei Walchensee und Niedernach eine segel- und surffreie Zone ausgewiesen.
  • Befahren Sie den See nur mit offenen Booten, keine Kajüten.
  • Bringen Sie keine Reinigungsmittel in den See.
  • Die Insel Sassau ist Naturschutzgebiet. Dort gilt im Abstand bis zu 50 Meter von der Insel ein Befahrungs-, Anlande- und Betretungsverbot.


Quellen:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen:
Sachgebiet 31: Wasser und Boden
Sachgebiet 35: Umwelt, Untere Naturschutzbehörde